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Unsere Leistungen

unsere leistungen

Vorbereitet, um für Sie zu kämpfen.

Damit wir Ihnen Rückendeckung und Sicherheit im Schadensfall geben können, sind wir auf vor jeder Individualität gerüstet. Ein Partner, den man in so einer Situation gebrauchen kann.

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Jahre Erfahrung

Leistungen KFZ Gutachter Lehmann

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie kostenfrei und unverbindlich nach einem Unfall.

Wir besichtigen ihr beschädigtes Fahrzeug und nehmen den Unfall auf, wo es Ihnen am besten passt.

Nach Aufnahme aller Daten übernehmen wir die komplette Schadenabwicklung.

Sie können sich zurücklehnen.

Was ist nach einem Unfall zu tun?
Wie geht man vor?
Wen sollte man anrufen?

Wir begutachten ihr beschädigtes Fahrzeug auch nach Feierabend und an einem für Sie passendem Ort.

Kein Problem.
Wir unterstützen Sie natürlich auch, wenn andere frei machen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ein Schadensgutachten dient zur Beweissicherung und beziffert die Höhe der entstandenen Schadensersatzansprüche. Ein Gutachten ermittelt den Wert Ihres Fahrzeuges vor und nach dem Schadeneintritt die anfallende Wertminderung und auch die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer sowie Nutzungsausfall- und Mietwagenklasse. Somit stellt ein Gutachten alle wichtigen Informationen nach einem Unfallschaden zusammen und ist somit die Grundlage für eine erfolgreiche Regulierung.

Im Fall eines unverschuldet Haftpflichtschadens haben Sie das Recht, einen Sachverständigen, einen Anwalt und die Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Im Fall einer Teilschuld kann es zu Kostenteilung zwischen den Unfallparteien kommen. 

Die Kosten für ein Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall, dem Unfallgeschädigten von der Versicherung des Unfallgegners erstattet bzw. beim Abtritt der Gutachterkosten an den jeweiligen Sachverständigen wird seitens des Sachverständigen direkt mit der Versicherung abgerechnet. Der Geschädigte muss nicht in Vorleistung treten. Das Gutachtenhonorar hängt von der Schadenshöhe ab und wird mittels entsprechender Honorartabellen bestimmt.

Das dürfen Sie. Sprechen Sie uns dazu gerne an und wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei über das Vorgehen.

Nach telefonischer Terminvereinbarung nehmen wir alle Einzelheiten zum Fahrzeug auf und erstellen eine Fahrzeugbewertung. Welche z.B. beim Steuerberater oder beim Finanzamt eingereicht werden kann.

Im Haftpflichtschadenfall haben Sie die Wahl eines freien und unabhängigen Sachverständigen, welcher den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufnimmt und protokolliert. Nur so kommen Sie zu Ihrem Recht und zur Berücksichtigung aller anfallenden Kosten im Zusammenhang mit einem Haftpflichtschaden.

Bei einem Kaskoschaden (Teil- oder Vollkasko) ist die Versicherung in den allermeisten Fällen weisungsbefugt und kann über den Gutachter und die Reparaturwerkstatt entscheiden. Einzelheiten dazu müssen im jeweiligen Vertrag geprüft werden.

In der Regel wird bis zu einer Schadenssumme von ca. 750 Euro ein Kurzgutachten bzw. Kostenvorschlag erstellt. Jedoch übersteigt heutzutage z.B. schon ein etwas größer Kratzer an Stoßfänger diese Summe. Spreche Sie uns an und wir beraten Sie gerne.

Sie brauchen Unterstützung bei einem Unfallschaden, Lkw und Pkw-Schaden, Motorradunfall, Schadensgutachten, Kfz-Gutachten, Verkehrsunfall, Autounfall, Unfallgutachten? Dann kontaktieren Sie hier Ihren Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) rund um Rostock, Bad Doberan, Malchin, Schwaan, Bützow, Güstrow, Ribnitz-Damgarten, Sanitz, Tessin, Laage, Kühlungsborn.
Gerne nehmen wir Ihren Schaden am Wohn-, Arbeits- oder Unfallort auf. Für Sie entstehen keine Anfahrtskosten.

Sie haben Fragen zu einem Schaden, sind sich nicht sicher, was sie nach einem Unfall tun sollten oder benötigen technische Unterstützung bei der Regulierung?
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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